Ist die wirtschaftliche und technische Vorbereitung und Durchführung der Erstellung von Gebäuden für Dritte, etwa als Generalübernehmer sowie die Bauüberwachung. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie ist auch berechtigt, sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen.