Die Unternehmensberatung, die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzanlagen im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes (Finanzanlagenvermittler gem. § 34f GewO), die Beratung über und die Vermittlung von Versicherungsverträgen (Versicherungsmakler oder -vertreter gem. § 34d GewO) sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und die Durchführung von Informationsveranstaltungen ?