1. Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohn- und Gewerberäume sowie Darlehen im Sinne des § 34c GewO (Immobilienmaklertätigkeit). 2. Vermarktung und der Vertrieb von Immobilien und Immobilienprojekten für Dritte und für verbundene Unternehmen, sowie die Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Hierzu gehören insbesondere auch Beratungs- und Vertriebsleistungen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.