BLSV Sportcamp Nordbayern gGmbH
Unternehmensgegenstand
(1) Die Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Körperschaft ist die Pflege und Förderung des Sports, die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch -die Schaffung und Erhaltung von Sport-, Übungs-, Lehr- und Erholungsstätten (Sportcamps), -die Abhaltung von geregelten Sportstunden, -die Jugendarbeit und die Jugendbetreuung, durch Ausgestaltung von Bildungsangeboten zur Entfaltung und Selbstverwirklichung der Persönlichkeit und zur Förderung des verantwortlichen und selbstständigen Handelns, des sozialen und solidarischen Verhaltens, -die Förderung und Ermöglichung der körperlichen und sittlichen Entwicklung, insbesondere der Jugend, aufgrund der sozialen, erzieherischen, präventiven und integrativen Funktion des Sports, -die Förderung und Aus-, Fort- und Weiterbildung von Übungsleitern und Trainern. (4) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der jederzeit widerruflichen Förderleistungen. Hierüber entscheiden allein die nach dieser Satzung zuständigen Organe. Eine Berufung auf Gleichbehandlung in Bewilligungs- oder Versagungsfällen ist nicht möglich. (5) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.