Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; ausgenommen sind Geschäfte und Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem KWG oder dem KAGB, bedürfen.