Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Immobilienvermögen sowie von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften und sonstigen Vermögenswerten (z. B. Wertpapieren, Rechten und vergleichbaren Vermögensgegenständen); die Vermittlung von Verträgen in der Baubranche, soweit nicht genehmigungsbzw. erlaubnispflichtig.