ist die ausschließliche Verwaltung eigenen Vermögens, auch durch Handel mit Aktien und Wertpapieren, ausschließlich außerhalb des Anwendungsbereichs des KWG. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind oder diesen ähnlich sind. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder zu pachten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.