Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Hierzu gehören neben der allgemeinen steuerlichen Beratung auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und Steuerordnungswidrigkeiten, die Mithilfe bei der Erfüllung der Buchführungspflichten, die Erstellung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen. Gegenstand des Unternehmens sind außerdem treuhänderische und sonstige Tätigkeiten, soweit diese den Angehörigen steuerberatender Berufe nach Gesetz und Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer gestattet sind.