Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Immobilien und Beteiligungen an in- oder ausländischen Gesellschaften auf eigene Rechnung und im eigenen Namen sowie alle mit dem Unternehmensgegenstand verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, die Verwaltung und Geschäftsführung anderer Unternehmen zu übernehmen.