Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Anlage von Vermögen in Wertpapieren, Grundbesitz und sonstigen Vermögenswerten - jeweils ausschließlich für eigene Rechnung und ohne Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB), dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) oder einem sonstigen Gesetz bedürfen.