Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, sowie Übernahme der Geschäftsführung und strategischen Steuerung dieser Unternehmen. Außerdem ist die Gesellschaft berechtigt, Darlehen an Beteiligungsunternehmen zu gewähren. Ferner ist die Gesellschaft in der Lage Privates Vermögen zu verwalten