Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Gastronomie-, Freizeit-, und Unterhaltungsbetrieben, die Erbringung von Serviceleistungen, Event- und Bewirtungsservice, der Betrieb und die Aufstellung von Automaten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ausgenommen sind erlaubungspflichtige Tätigkeiten, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.