BFW Berufsförderungswerk Hamburg gGmbH
Unternehmensgegenstand
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 Nr. 1 Abgabenordnung, der Berufsbildung und des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft soll Erwachsene mit gesundheitlichen Einschränkungen unterstützen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, die den Zugang zu Arbeit auf dem Arbeitsmarkt, die den Erhalt und die Beibehaltung eines Arbeitsplatzes oder die ihren beruflichen Wiedereinstieg anstreben. (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Der Zielgruppe nach Absatz 2 wird die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht durch Ausbildung und Qualifizierung sowie durch Information, Beratung, Diagnostik und Vermittlung einschließlich der Unterstützung im Arbeitsleben. Das Unternehmen nutzt zur Herstellung der Teilhabe am Arbeitsleben die Erlaubnis zur Ausübung von Betrieben der Schank- und Speisewirtschaft. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (6)Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. (7) Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. (9) Die Gesellschaft kann ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne von § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaften der PepKo-Gruppe und den anderen Gesellschaften des Unternehmensverbundes des Vereins Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD), welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklichen. Die Art und Weise der Kooperation stellt sich wie folgt dar: Leistungen zwischen den Gesellschaften der PepKoGruppe: -Leistungen im Bereich Controlling, Finanzbuchhaltung, Personalwirtschaft, Facilitymanagement, sonstige Verwaltungsleistungen -Personalgestellung, operative Zusammenarbeit -Überlassung von Räumlichkeiten. Leistungen der anderen Gesellschaften des Unternehmensverbundes des CJD an die Gesellschaften der PepKo-Gruppe: -Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt zwischen der BFVV Berufsförderungswerk Hamburg gGmbH und der CJD Serviceagentur GmbH, die der BFW Berufsförderungswerk Hamburg gGmbH Energie bzw. Energieträger liefert sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Energiemanagement erbringt.