Halten und Verwalten von Beteiligungen an in-und ausländischen Unternehmen. Dazu gehören insbesondere die Gründung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Tochtergesellschaften und sonstigen Beteiligungen. Die Gesellschaft kann ferner administrative, organisatorische und beratende Leistungen für ihre Beteiligungsgesellschaften erbringen.