Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 18 AO), die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, sowie die Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten und geschlechtsspezifischer Diskriminierung (§ 52 Abs. 2 ?