Der Betrieb einer Fahrschule zur Ausbildung von Personen in allen Fahrerlaubnisklassen, insbesondere für Pkw, LKW, Bus, Krafträder, Nutzfahrzeuge und Anhänger, sowie die Durchführung begleitender Theorie- und Praxisunterrichtsmaßnahmen, Fahrsicherheits- und Auffrischungskurse. Erbringung von Fahrschulleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV).