Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Berufsbildung. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Berufsakademie nach Maßgabe des Gesetzes über die Bildung von Berufsakademien in Hamburg (HmbBAG). Berufsakademien im Sinne dieses Gesetzes sind dem tertiären Bildungsbereich angehörende Einrichtungen, die eine zugleich praxisorientierte und wissenschaftsbezogene Ausbildung (duale Ausbildung) vermitteln. Im Vordergrund der AusbiIdungsmaßnahmen stehen technische und kaufmännische Berufe sowie Studiengänge in diesen Fachbereichen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung tätig sein.