Die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) bei Kommanditgesellschaften, insbesondere der LANG Group Holding GmbH & Co. KG, sowie die Führung deren Geschäfte. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Sie ist insbesondere befugt, Geschäftsführungs- und Vertretungsaufgaben für die jeweilige Kommanditgesellschaft wahrzunehmen.