Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen und anderen Vermögensgegenständen wie Immobilien, immateriellen Wirtschaftsgütern, eigene Kapitalanlagen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Klargestellt wird, dass Gegenstand ausschließlich vermögensverwaltende Tätigkeiten sind.