Die Beratung von Unternehmen und Behörden und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Weiterhin der Erwerb und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung dieser Beteiligungen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des Unternehmes unmittelbar oder mittelbar zu fördern.