Betrieb des Bergson Kunstkraftwerks und der Bergson-Konzertaktivitäten mit Nebenbetrieben; Produktion, Verlag und Verwertung von Werken in Musik, Bild und Wort sowie von Theater-, Fernseh- und Hörfunkwerken für sämtliche analogen und digitalen Medien; Durchführung von Konzerten und anderen Veranstaltungen im Inland und Ausland; Beteiligung an anderen Gesellschaften. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG/KAGB werden nicht ausgeübt.