A Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen lmmobilien sowie von Beteiligungen an Objektgesellschaften, deren Zweck der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von lmmobilien ist, jeweils auf eigene Rechnung und ohne Verwaltung fremden Vermögens im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Kapitalanlagegesetzbuches; b das kaufmännische und technische Asset Management von lmmobilien und lmmobilien-Objektgesellschaften, einschließlich der Steuerung des ?