Bergische Diakonie Wohnen & Leben GmbH
Unternehmensgegenstand
1. Die Gesellschaft hat den Zweck, den Auftrag des Evangeliums zu diakonischem Handeln zu fördern und auszuführen. Sie ist damit als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Schaffung und Überlassung von Wohnraum, vornehmlich die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Wohnraum für ältere, kranke und sozial schwache Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum haben und dadurch notleidend sind. Die Zweckverwirklichung ist mithin auf die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (AO) gerichtet. Die Forderung des bürgerschaftlichen Engagements unterstützt die Gesellschaft durch die Aufklärung über das Ehrenamt, den Einsatz und die Vermittlung ehrenamtlich Tätiger sowie durch Spendenaufrufe zur Förderung dieses Zwecks. 3. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zum Unternehmensverbund Bergische Oiakonie Aprath gehörenden Gesellschaften. Die Leistungen der Gesellschaft im Rahmen der planmäßigen Zusammenarbeit umfassen insbesondere die miet- oder pachtweise Überlassung von beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen bzw. von zu diesem Zweck angemieteten Immobilien. Die in der Anlage zum Gesellschaftsvertrag bezeichneten Leistungen kann die Gesellschaft im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens nach § 57 Abs. 3 AO zur Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke von anderen dem Verbund der Bergischen Diakonie Aprath angehörenden steuerbegünstigten Körperschaften empfangen. Weitere Leistungen, insbesondere Lieferungen, Dienstleistungen aller Art, Nutzungsüberlassungen oder Personalüberlassungen, kann die Gesellschaft im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens nach § 57 Abs. 3 AO anderen nach den §§ 51 bis 68 AO steuerbegünstigten Körperschaften andienen und empfangen.