Die Verwaltung, die Bewertung, die Entwicklung, der Erwerb sowie die Rekultivierung von bebautem und unbebautem Grundbesitz sowie die Verwaltung und der Erwerb von Bergrechten und ähnlichen Rechnen, der Betrieb und die Einstellung von Bergwerken sowie sonstiger Bergbaubetriebe und die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Beratung, Begutachtung und Durchführung bergbaulicher und ähnlicher Maßnahmen. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte, insbesondere solche, die mit Bergbauaktivitäten zusammenhängen, betreiben, soweit sie dem Gesellschaftszweck dienlich und förderlich sind. Sie darf sich ferner an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art im In- und Ausland beteiligen sowie solche Unternehmen gründen oder erwerben.