BEREPF II Ireland GmbH
Unternehmensgegenstand
a) der Erwerb, die Veräußerung, das Halten, die weitere Entwicklung, Verwaltung, Unterhaltung sowie Vermietung bzw. Verpachtung von Grundbesitz im In- und Ausland, der nach dem Investmentgesetz ("InvG") bzw. (nach Anwendbarkeit des Kapitalanlagegesetzbuchs ("KAGB") auf das in lit. (a) definierte Sondervermögen, spätestens ab dem 21. Juli 2014) nach dem KAGB zulässiger Vermögensgegenstand sein kann. Vom Gegenstand der Gesellschaft sind zudem der Erwerb solcher Gegenstände und die Durchführung solcher Geschäfte erfasst, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände erforderlich sind. b) Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, im In- und Ausland andere Immobilien- Gesellschaften im Sinne des § 2 Abs. (4) Nr. 6 InvG bzw. § 1 Abs. (19) Nr. 22 KAGB zu erwerben, sich an solchen Immobilien-Gesellschaften zu beteiligen sowie Vertretungen und Zweigniederlassungen zu errichten. c) Die IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108068 ("IntReal") hält als Kapitalverwaltungsgesellschaft ihre Beteiligung an der Gesellschaft für das Spezial-Sondervermögen mit dem Investitionsschwerpunkt Immobilien "Bouwfonds European Real Estate Parking Fund II"(das "Sondervermögen"). Sie unterliegt den besonderen Vorschriften des InvG bzw. des KAGB und darf die Beteiligung an der Gesellschaft nur erwerben und halten, wenn die Gesellschaft die für derartige Beteiligungen vorgesehenen Beschränkungen des InvG bzw. des KAGB einhält, sofern und soweit diese in den Vertragsbedingungen des Sondervermögens in ihrer jeweils geltenden Fassung nicht abbedungen sind. d) Der Gesellschaft ist jede gewerbliche Betätigung untersagt. Im Übrigen ist die Gesellschaft auf solche Tätigkeiten beschränkt, die die IntReal als Kapitalverwaltungsgesellschaft für das Sondervermögen ausüben darf.