Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere an Kapitalgesellschaften; hiervon sind ausdrücklich ausgeschlossen alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem KWG, KAGB oder VAG.