Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, von Wertpapieren und sonstigen Kapitalanlagen sowie von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie die Erbringung von zentralen Dienstleistungen und Managementleistungen für verbundene Unternehmen. Erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), sind ausgeschlossen.