Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere: a. der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften im In- und Ausland, b. der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Wertpapieren, Fondsanteilen, sonstigen Kapitalanlagen und Finanzinstrumenten, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, c. der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten ?