Die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohn- und Gewerberäume sowie Immobilien aller Art gemäß § 34c GewO; weiter: die Verwaltung von Haus- und Grundbesitz, insbesondere die Mietverwaltung, Wohnungseigentumsverwaltung (WEG- Verwaltung), Sondereigentumsverwaltung sowie die kaufmännische, technische und organisatorische Betreuung von Immobilien ?