Ausschließliche Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Verwaltung von eigenem Kapitalvermögen und Beteiligung von Kapitalgesellschaften, Verwaltung von Grundbesitz im Sinne einer Vermögensverwaltung durch Anschaffung, Bewirtschaftung, Verwaltung und Verwertung von eigenem Immobilienvermögen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.