BBZ Berliner Betreuungszentrum GmbH
Unternehmensgegenstand
1. Die Förderung der Altenhilfe und der Wohlfahrtspflege durch Betreuung, Pflege und Beratung hilfsbedürftiger Menschen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Gegenstand des Unternehmens ist auch schwerkranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen in psychosozialen, pflegerischen und medizinischen Belangen Hilfe zu leisten. 2. Zu diesem Zweck, insbesondere um schwerkranke, sterbende und hilfsbedürftige Menschen vor sozialer und gesundheitlicher Gefährdung zu bewahren, kann die Gesellschaft die dafür erforderlichen Einrichtungen, wie insbesondere den Betrieb stationärer Hospize und ambulanter Hospizdienste, Altenpflegeheime, Seniorenwohnheime, teilstationäre Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Sozialstationen sowie Einrichtungen des betreuten Wohnen und Wohngemeinschaften errichten, betreiben und verwalten. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner der Aufbau von ehrenamtlicher Tätigkeit in Hospizen und Seniorenresidenzen und der Aufbau und die Entwicklung von geeigneten Lebensformen für Senioren in Seniorenresidenzen. 4. Zweck der Gesellschaft ist auch die Einrichtung und Umsetzung neuer medizinischer, am Bedarf der zu versorgenden Menschen ausgerichteter Versorgungsstrukturen und insbesondere der Betrieb von oder die Mitwirkung an ganzheitlichen, qualitativ hochwertigen Versorgungsangeboten, bei denen bestehende Segmentierungen der Versorgungsbereiche überwunden werden. Der Zweck wird auch verwirklicht durch die Erbringung von Leistungen für zu versorgende Menschen im Rahmen der integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V sowie durch den Betrieb von Einrichtungen, die eine solche integrierte Versorgung durch die nach dem 4. Kapitel des SGB V berechtigte Leistungserbringer anbieten und durch den Abschluss entsprechender Verträge mit den Kostenträgern. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für vertragsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. 6. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 7. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 9. Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschaf-ter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen überschreitet, Theodorus Kinder-Tageshospiz gGmbH, HRB 138437, Amtsgericht Charlottenburg, die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.