Die Absperrung bzw. Beschilderung von Baustellen nach verkehrsrechtlicher Anordnung, Beschilderung von Städten und Gemeinden, Absperrungen von Großveranstaltungen, Planung bzw. konzeptionelle Vorschläge von Klein- bis Globalabsperrung, das Einholen von verkehrsrechtlichen Anordnungen für Dritte, die Organisation von Bereitschaftsdiensten für die Betreuung von Baustellen, Fahrbahnmarkierungsarbeiten.