Die Vermittlung von Bauaufträgen an Subunternehmer sowie die Durchführung von Sanierungs-, Renovierungs-, Rückbau- und Abrissarbeiten, soweit hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis oder handwerksrechtliche Zulassung erforderlich ist. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden durch entsprechend zugelassene Fachunternehmen ausgeführt.