Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten aller Art im eigenen Namen sowie deren Bewirtschaftung und Verwaltung; die Verwaltung von eigenem Vermögen; die Entwicklung, Errichtung und Modernisierung von Gebäuden auf eigenen Grundstücken und auf eigene Rechnung. Genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.