Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten; insbesondere in den Bereichen Unternehmenssanierung und Insolvenzen sowie die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen, zu denen eine Rechtsanwaltsgesellschaft berufsrechtlich befugt ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, in den Grenzen des berufsrechtlich Zulässigen Zweigniederlassungen zu errichten.