die Sanierung und Abbrucharbeiten, einschließlich Entkernung und Wiederaufbau von Wohnkomplexen, insbesondere bei schadstoffbelasteten Materialien unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die Durchführung und Vermittlung von Sanierungsarbeiten; Reinigung sowie Müllsortierung und -entsorgung, unter anderem nach Abbrucharbeiten (soweit diese nicht in Eigenleistung erbracht werden); die Durchführung und Weitervermittlung von Bau- und Sanierungsaufträgen; Arbeiten im Rahmen von Werkverträgen sowie die Vermittlung von Werkvertragsarbeiten in den Bereichen Sanierung, Abbruch und Entsorgung.