Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), der Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO), sowie der Völkerverständigung und Integration (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO).