Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere die Erbringung von Leistungen der Grundpflege und Behandlungspflege nach SGB V und SGB XI, einschließlich Beratungsbesuchen gemäß § 37 SGB XI, sowie hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuung und Beratung von pflegebedürftigen Personen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.