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Unternehmensgegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zwecke der Gesellschaft sind: - die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO); - die Förderung der Erziehung sowie der Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO); - die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Eingliederungshilfe und der Sozialarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO); - die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) zugunsten von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft ist eine gemeinnützige Beteiligungsholding. Sie verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke unmittelbar dadurch, dass sie ausschließlich Anteile an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften halt und verwaltet, deren eigene satzungsmäßige Zwecke in den Zwecken nach Absatz 2 enthalten sind (§ 57 Abs. 4 AO). Die Art der Verwirklichung der Zwecke durch die Gesellschaft besteht insbesondere in: - dem Halten und Verwalten der Beteiligungen an den steuerbegünstigten Tochtergesellschaften; - der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in diesen Gesellschaften im Interesse der gemeinsamen steuerbegünstigten Zwecke; - der Weitergabe eigener Mittel an diese Gesellschaften zur Verwendung für deren steuerbegünstigte Zwecke (§ 58 Nr. 1 AO); - der Förderung des fachlichen Austauschs und der Zusammenarbeit der geförderten Einrichtungen. Die von der Gesellschaft gehaltenen steuerbegünstigten Tochtergesellschaften verwirklichen die Zwecke nach Absatz 2 ihrerseits insbesondere durch: - in der Jugend- und Erziehungshilfe: ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen (§ 35a SGB VIII), Inobhutnahme sowie Hilfen für junge Volljährige (§§ 27 ff., 41 SGB VIII); - im Gesundheits- und Wohlfahrtswesen: Eingliederungshilfe fiir Menschen mit seelischer Behinderung (SGB IX), Soziotherapie (§ 37a SGB V), forensische Nachsorge und Reintegration sowie ambulante psychiatrische Hilfen; - in der Mildtätigkeit: persönliche und wirtschaftliche Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO.......... Des Weiteren wird auf den Inhalt des Gesellschaftsvertrages verwiesen.