Die Konzeption, Planung und Aufbereitung und der Vertrieb von gewerblichen und nichtgewerblichen Immobilienprojekten, der Ankauf, die Bebauung und der Verkauf von Grundstücken, die Beratung und Betreuung beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien, die Vermittlung von Kaufverträgen, sowie die Vornahme aller hiermit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz unterliegen ?