Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Geschäftsanteilen sowie von sonstigen Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen und Maßnahmen treffen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtige Geschäfte ?