der Betrieb eines Architektenbüros, unter Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1 bis 3 und 6 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und Bayerische Ingenieurekammer-Bau "Baukammergesetz" (BauKaG) und auf Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).