(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich unmittelbar und mittelbar gemeinnützige sowie mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 AO) und die Förderung des Sports (§ 52 Absatz 2 Nr. 21 AO) durch ideelle, finanzielle, logistische, personelle und materielle Unterstützung ?