Die Haltung und Verwaltung von eigenem Vermögen sowie Beteiligungen als Holdinggesellschaft an anderen Unternehmen. Das Unternehmen kann ferner alle mit dem Gegenstand der Gesellschaft zusammenhängenden Geschäfte ausüben, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten. Es ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, einschließlich des Erwerbs, der Pachtung sowie der Übernahme der Vertretung anderer Unternehmen. Es kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.