AWO gGmbH Betreutes Wohnen
Unternehmensgegenstand
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung. Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Wohlfahrtspflege und die Mildtätigkeit. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch: die Erbringung von sozialen Diensten insbesondere im Bereich der Pflege und dem betreuten Wohnen -auch von Wohngemeinschaften - sowie die Beratung und Unterstützung von Leistungsnehmern im privaten und häuslichen Bereich im Rahmen des Satzungszwecks. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die gesellschaftsvertraglichen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. § 12 Nr. 2 bleibt unberührt. Die Gesellschaft kann andere Leistungen gleicher oder ähnlicher Art erbringen die jedoch dabei den in der Abgabenordnung vorgegebenen Zwecken ausschließlich und unmittelbar dienen müssen. Sie darf andere Unternehmungen mit gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich an solchen beteiligen sowie deren Vertretung übernehmen soweit auch diese ausschließlich gemeinnützig wie die Gesellschaft selbst tätig ist. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.