AWO aktiv & gesund GmbH
Unternehmensgegenstand
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Der Gesellschaftszweck wird in erster Linie verwirklicht durch die Betriebsführung der Vorsorge- Rehabilitationskliniken und Gästehäuser, welche von dem gemeinnützigen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege "Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e. V." mit dem Sitz in Dortmund errichtet worden sind oder noch errichtet werden. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist die Führung von stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit Zulassung nach den §§ 111, 111a SGBV, die ihre Angebote an Mütter, Väter, Kinder und Pflegende richten. Erholungseinrichtungen zur Familien- und Seniorenerholung ergänzen das Dienstleistungsangebot der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann jede Art von Leistungen erbringen, welche der Förderung der Gesundheit, der vorbeugenden und heilenden jedoch nicht krankenhausgebundenen Behandlung und allgemein der gesundheitlichen Förderung dienen. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. 6. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an den Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.