Die Errichtung und der Verkauf einer Altenwohnanlage in Bopfingen, die Aufteilung und die Verwaltung dieser Anlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§§ 20 ff WEG), sowie die Veräußerung von Seniorenwohnungen bzw. Teileigentumseinheiten dieser Altenwohnanlage. Der Betrieb eines Altenwohnheims, Pflegeheims o.ä. ist nicht Unternehmensgegenstand.