Erwerb, Halten, Verwaltung, Leitung und Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften jeder Rechtsform sowie Gründung von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland; Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Finanzinstrumenten, Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten jeder Art; Verwaltung eigenen Vermögens, Gewährung von Darlehen an verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG sowie Erbringung von Managementleistungen gegenüber verbundenen ?