Erbringung von beratenden Tätigkeiten im Bezug auf Beteiligungen an Unternehmen sowie auf mit diesen in Zusammenhang stehende oder sonstige beteiligungs- und fremdkapitalähnliche Finanzierungen. Ferner Erbringung von Beratungsleistungen im Rahmen des Ausnahmetatbestandes des § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG (Beratung im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Unternehmensbeteiligungen) sowie vergleichbarer allgemeiner Beratungsausnahmen ?