Der Betrieb eines Autohauses, der Handel mit Neu-, Gebrauchtwagen und Zubehör, Kraftfahrzeugreparaturen und -instandhaltung sowie -wartung. Die Gesellschaft kann andere Gesellschaften übernehmen, errichten und sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.